Privatbesitz
Schloss Winklarn

Die erste urkundliche Erwähnung als "Winchlorn" stammt aus dem Jahr 1270. Der Markt Winklarn war Sitz einer geschlossenen Hofmark, die bis ins 19. Jahrhundert zum Landgericht Neunburg vorm Wald gehörte.
1527 erhielt Hanns Fuchs aus dem einflussreichen fränkischen Adelsgeschlecht der Fuchs von Wallburg Winklarn als Lehen von Kaiser Karl V. Dieses Adelsgeschlecht baute in Winklarn ein Schloss, dass bis ins 19. Jahrhundert Gerichts- und Verwaltungsmittelpunkt für die Herrschaften Winklarn, Reichenstein-Schönsee und die Hofmark Frauenstein war. 1634 wurden Güter und Rechte von Hans Friedrich Fuchs, einem Nachfahren dieses Geschlechts, konfisziert, nachdem er nicht bereit war, sich der Rekatholisierung zu beugen. Seine Tochter Eva Johanna heiratete Hans Wilhelm Freiherr von Aufseß zu Wüstenstein. In der Folge gehörte Winklarn der Familie von Aufseß bis Carl Siegmund Graf und Herr von Aufseß die Hofmark 1732 an Johann Friedrich Graf Lanthieri verkaufte. Karl Wilhelm Graf von Eckart erwarb 1803 den Besitz von den Grafen von Schönreuth. 1822 brannte das Schloss bei einem Großbrand nieder und wurde hiernach wieder aufgebaut.
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Quelle: Wikipedia · Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Beschreibung stützt sich auf die im verlinkten Wikipedia-Artikel belegten Fakten; Wikipedia-Inhalte stehen unter CC BY-SA 4.0. Formulierung und Bearbeitung: Mobile Geschichte.
Lage: 49.4263, 12.4827