Privatbesitz
Schloss Hohengebraching
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1573 lässt Abt Blasius von St. Emmeram ein dreistöckiges Schlösslein in Hohengebraching als Erholungsort für seine Mitbrüder errichten. 1727 wird das Schlösslein mit einem Neubau nach Osten hin erweitert (heutiges Schloss in Hohengebraching) und dient als Sommerresidenz der Äbte bis 1811. Hiernach wechselte der Besitz an die Fürsten von Thurn und Taxis.
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Quelle: Wikipedia · Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Beschreibung stützt sich auf die im verlinkten Wikipedia-Artikel belegten Fakten; Wikipedia-Inhalte stehen unter CC BY-SA 4.0. Formulierung und Bearbeitung: Mobile Geschichte.
Lage: 48.9607, 12.0813