Privatbesitz
Schloss Frauenbühl

Das Schloss Frauenbühl (auch Schloss Winhöring genannt) liegt in der Gemeinde Winhöring im Landkreis Altötting von Bayern (Toerringstraße 1).
Geschichte+
Das Schloss Frauenbühl war Teil der Hofmark Winhöring, benannt nach einem Winiher, wobei der Ort zu der ältesten Siedlungsstufe durch die Bayern zählt. Die erste urkundliche Erwähnung von Winhöring stammt vom 13. Februar 816 in den Traditionen des Hochstifts Freising, damals schenkte ein Rihpert ad Uuiniheringum verschiedene Grundstücke. Im Mai 842 bestätigte Papst Leo IV. dem Salzburger Erzbischof Thietmar gegen eine jährliche Zinszahlung den Lehensbesitz an dem päpstlichen Hof Winheringen. Papst Benedikt VIII. vertauschte im November Winhöring, Antiesen und Wolinbach an Kaiser Heinrich II. gegen ein anderes Gut. Heinrich II. schenkte diese Güter zu seinem Seelenheil dem Domkapitel des neu von ihm gegründeten Bistums Bamberg. Die Hofmark Winhöring verblieb bis 1554 im Eigentum des Domkapitels. Allerdings wurde Winhöring nicht direkt vom Bamberger Domkapitel verwaltet, sondern gegen einen guten Zins von 180 rheinischen Gulden an angesehene Ritter verpachtet, welche die Funktion eines Amanns ausübten. Der erste namentlich bekannte ist 1357 Seifried von Törring, der dieses Amt drei Jahre lang ausübte. 1362 wurde Winhöring an Ulrich den Rabensteiner verpfändet, später wurde es bis 1384 wieder an Seifried von Törring verpfändet, danach war es einige Zeit in der Hand der Witwe Agnes, einer geborenen Grans von Uttendorf, dieses Törringers. Danach wurde aufgrund von Erbansprüchen des Johann von Abensberg diesem 1395 der pfandweise Besitz von Winhöring zugestanden. Nach dem Tod Johanns von Abensberg († 1397) wurde Winhöring von den Bamberger Dompröpsten Johann von Haydeck und Martin von Lichtenstein verwaltet. Wegen Schwierigkeiten mit den Untertanen wurde das Amt an Wilhelm von Fraunhofen verliehen. Dieser erwarb zwei Güter auf dem Frauenbüchl und errichtete dort das Schloss Frauenbühl. Dieses war zuerst im Besitz des Georg Friesenheimer, Zöllner zu Ötting († 1467), dann kam es an dessen Sohn Heinrich, Erbrichter zu Winhöring. 1506 gelangte es durch Kauf oder Erbe an Wolfgang Kluegheimer, 1510 durch Heirat an die Pelkhover und am 2. Juli 1532 an Hans Rueland durch Kauf von Caspar Pelkhover. Nach dem Tod des Rueland wurde Frauenbühl unter dessen zehn Kindern aufgeteilt und kam bald auf Gant. Am 17. Dezember 1548 wurde Frauenbühl an Freiherr Johann Veit von Törring verkauft (s. u.). Wilhelm von Fraunhofen unterhöhlte die Ansprüche der Grundherrschaft Bamberg, indem er Erbgerechtigkeiten seiner Untertanen aufkaufte oder indem er Amann Anwesen an die Trenbeck zu Burchfried verlieh, wobei diese sich das freie Eigentum über diese Güter anmaßten. Bei einem Prozess vor dem herzoglichen Hofgericht zu Landshut wurde dem Domkapitel am 2. Dezember 1429 auferlegt, diese Güter zurückzukaufen. In einem Urbar von 1468 gehörten zur Hofmark Winhöring 273 zinsende Höfe, die beträchtlichen Einnahmen von 238 Pfund und 61 Pfennigen fielen dem Domkapitel Bamberg zu. Am 4. November 1554 erwarben der bayerische Kammerrat Georg von Gumppenberg zu Pöttmes und Eurenbach und seine Gemahlin Maria, geborene von Seibersdorf, u. a. das Amt Winhöring. Das Domkapitel behielt sich zuerst ein Wiederlosungsrecht vor, aber auch dieses wurde 1560 gegen Geld abgelöst. Die Güter der Hofmark Winhöring galten weiterhin als Bamberger Lehen, die bei jedem Mann- oder Herrenfall erneut verliehen werden mussten.
Georg von Gumppenberg hatte ebenfalls Schwierigkeiten mit aufständischen Untertanen und mit seinem Lehensherrn.
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Lage: 48.2701, 12.6581