Herren- und GutshausSelpin-Woltow

Gutshaus Woltow

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Privatbesitz

Das Gutshaus steht auf einer alten Burganlage. Burggraben und Wall sind noch gut erkennbar. Das Lehen Woltow wechselte oft den Eigentümer. So ist als Lehensherr 1389 Hennecke Buk aus Lübeck, 1398 von Moltke (so auch 1417), 1533 von Bützow, 1595 wieder von Moltkes zu Woltow, 1692 Balthasa Gebhard von Halberstadt und schließlich ab 1792 die Familie von Oertzen verzeichnet. Der vom Landrat von Oertzen ab 1792 begonnene Umbau und Ausbau ließ aus dem Herrenhaus 1852 ein dreiflügeliges Schloss erstehen. Das Hauptgebäude wurde mit einem prägenden Mittelrisalit versehen, der für die Anlage den Anspruch an ein repräsentatives ländliches Schloss erfüllte (wie im Bild ersichtlich). Noch im Jahre 1932 befand sich auch auf der Parkseite ebenfalls ein Mittelrisalit, der den Baukörper prägte.

Wohl im Winter 1939/40 brannte das Herrenhaus nieder. Daraus resultiert, dass sich im Inneren keine Stuckkaturen oder andere wertvolle Bauelemente mehr befinden. Das Gutshaus wurde um eine Fensterachse erweitert, das nördliche Nebengebäude abgebrochen und die Fassade schlicht ohne aufwendige Gliederung mit einem Glattputz versehen. 1945 wurden die Besitzer durch die Kommunisten zwangsenteignet und vertrieben.

In den 60ger Jahren des 20. Jahrhunderts wurde das Gutshaus in ein Ledigenwohnheim umgebaut. Ebenfalls wurde ein Kindergarten eingebaut. Die landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft baute zwei Treppenhäuser ein, den Dachstuhl teilweise um und aus, wodurch der Baukörper weitere massive Änderungen erfuhr.

Das Gutshaus steht seit 1991 leer. Gegen das eindringende Niederschlagswasser - wegen der massiven Dachschäden - schützten sich die letzten Bewohner, in dem sie die oberste Etage mit Planen abdeckte. Es drang Nässe ein, die unter anderem zur teilweisen Zerstörung des aufstehenden Bauwerkes führte. Der Eigentümer begann Sicherungsarbeiten im Jahr 1999, die durch einen angeordneten Baustopp unterbrochen wurden.

Den durch den Eigentümer der Anlage im März 2000 gestellten Bauantrag lehnte der damalige Landrat des Landkreises Bad Doberan wegen angeblicher denkmalschutzrechtlicher Gründe ab. Die dagegen gerichtete Klage des Eigentümer vor dem Verwaltungsgericht Schwerin war erfolgreich. Jedoch lehnte der Landrat des Landkreises erneut das Vorhaben ab, wegen angeblicher denkmalschutzrechtlicher, wasserschutzrechtlicher und naturschutzrechtlicher Belange. Diese drei Argumente konnte der Eigentümer erneut vor dem Verwaltungsgericht ausräumen. Für eine seitliche und rückwärtige ganz erhebliche Erweiterung des Gutshauses liegt sogar eine positive Stellungnahme des Landesdenkmalamtes vor. Allerdings argumentiert der Landrat nun, dass das Objekt sich nicht in die Umgebungsbebauung, die ehemaligen Gutsarbeiterhäuschen, das Gärtnerhaus, die ehemalige Schmiede und ein Bodenreformhaus einfügt. Deshalb lehnt er das Vorhaben, welches der Erhaltung der Parkanlage dienen würde ab. Dabei muss sich vor Augen gehalten werden, dass sich der Ort Woltow aus dem Gutshof mit Wirtschaftsgebäuden und Landarbeiterhäusern entwickelte. Die Frage, ob ein ein Gutsdorf prägendes Solitärgebäude, ein sich nie einfügendes, sondern bestimmendes Herrenhaus in die Umgebungsbebauung einfügen muss, läßt der Eigentümer nun vor dem Oberverwaltungsgericht klären. Wann mit der Verhinderungstaktik der Wiederbelebung dieses historischen Ortes einmal zu Ende ist, ist leider nicht absehbar. Leider sprach sich auch der Bürgermeister der Kleinststadt Tessin (CDU), die die Gemeinde verwaltet gegen das Nutzungsvorhaben und damit gegen die mögliche Entwicklung in Woltow aus.

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Quelle: Wikipedia · Lizenz: CC BY-SA 4.0

Die Beschreibung stützt sich auf die im verlinkten Wikipedia-Artikel belegten Fakten; Wikipedia-Inhalte stehen unter CC BY-SA 4.0. Formulierung und Bearbeitung: Mobile Geschichte.

Lage: 53.9870, 12.5300